Mietvertrag und Mietpreisgestaltung

Ausgangspunkt ist immer der Mietenspiegel. Einige Gemeinden veröffentlichen keinen offiziellen Spiegel. Da ist ein Blick in Immobilienportale angezeigt. Gesetzlich darfst Du alle drei Jahre die Miete bis zu 15% anheben. Lässt sich der Mieter auf eine Staffelmiete ein, umso besser. Dort verteilst Du die 15% auf drei Jahre. Vorteil: Du hast bessere Liquidität.

Selbstschuldnerische Bürgschaft

Die selbstschuldnerische Bürgschaft ist eine Sonderform der Bürgschaft. Sie bietet mehr Sicherheit für den Gläubiger und im Gegenzug mehr Risiko für den Bürgen.
Eine selbstschuldnerische Bürgschaft bedeutet für den Bürgen, dass er bei Zahlungsverzug des eigentlichen Schuldners so behandelt wird, als sei er selbst der Schuldner.
Diese Bürgschaft ist etwas anderes als Mietkautionsbürgschaft, die oft von einer Bank ausgestellt wird.

Vorlagen für Mietverträge

Am besten herunterladen beim Grundeigentümerverband

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